PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
 

 

Psychotherapie


im Rahmen der gesetzlichen oder Privaten Kassenleistung ist das Feststellen, Heilen und Lindern von Störungen, die krankheitswertig (klinisch relevante psychische Störung nach ICD-10) sind. Nicht dazu gehören Befindlichkeitsstörungen, allgemeine Lebenskrisen, Beziehungsprobleme oder ein Coaching. Diese können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Eine Therapie ist nicht angezeigt, wenn ein Behandlungserfolg durch mangelnde Motivierbarkeit oder Umstellungsfähigkeit nicht erwartet werden kann.


Psychotherapeutische Sprechstunde Erstgespräch (max. 3x 50min)
bietet einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung
Ziel: liegt eine seelische Krankheit vor und ist weitere fachliche Hilfe nötig, Alternativen werden aufgezeigt


Probatorische Sitzungen (2-4 x 50min)
• bieten die Möglichkeit, den Therapeuten und die Therapieform auszuprobieren
• Diagnostik, erste Erklärungsmodelle werden erarbeitet, Psychoedukation
• ein vorläufiger Behandlungsplan wird  aufgestellt, Ziele definiert und die Methoden erklärt
• es kommt zu einer gleichberechtigten Entscheidung, sich auf eine gemeinsame Arbeit einzulassen.
• Der Psychotherapeut muss ebenfalls zustimmen, Motivation, Mitarbeit, und Zuverlässigkeit i.b. bei Absprachen werden überprüft, ebenso ob die therapeutische Beziehung tragfähig ist


Mein Grundsatz: der Klient/Patient heilt sich selbst, dazu bedarf es einer Anstrengungs- und Öffnungsbereitschaft


Kurzzeittherapie (12 x 50min)
nachdem der zuvor gestellte Antrag von der Krankenkasse genehmigt wurde, kann mit einer Therapie begonnen werden.
Sie kann in verschieden Stufen bei ausreichender Begründung und Bedarf verlängert werden.


psychotherapeutische Akutbehandlung
in Ausnahmefällen und bei akuter Notlage kann eine Krisenintervention (12 x 50 min) zur Stabilisierung begonnen werden